Papier hat scharfe Kanten, ist manchmal aber auch zweischneidig

Manchmal sind Medien schon eigenartig. Einerseits schreien sie Zeter und Mordio, wenn – aus ihrer Sicht – ein kleines ländliches Amtsgericht die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken versucht. Über stilistische Fragen soll hier nicht diskutiert werden.

Andererseits schreien sie auch gleich Zeter und Mordio, wenn jemand sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt, zugegeben in etwas drastischen, unpassenden Worten. Aber, wie schon geschrieben, über stilistische Fragen soll hier nicht diskutiert werden.

Rekursives Menschenrecht

Der Artikel 5 unserer aktuellen Verfassung namens Grundgesetz befasst sich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und und zementiert sie fest in unserer Gesellschaft. Watt’n Glück.

Dabei geht es darum, das jeder seine und nicht jeder eine Meinung frei äußern kann. Sobald also zwei Leute aufeinander treffen, kann es auch zwei Meinungen geben, die sich diametral gegenüber stehen.

A hat also eine Meinung und B auch, aber eine andere. Wenn A seine eigene äußert, kann B seine dagegen stellen, wogegen dann aber wieder A seine stellt und B dann wieder seine. Usw. Usf.

Zur Beachtung: Keine Meinung sollte so fest sein, als dass sie sich nicht auch durch gute Argumente bewegen lässt. Dieses “bewegen” nennt man auch “denken”.

Voltaire soll einmal gesagt haben: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”

Zuviele sollten aber auch nicht einer Meinung sein. Dazu meinte Heiner Müller einmal: “Zehn Deutsche sind natürlich dümmer als fünf Deutsche.”

Womit sich der Begriff “Schwarmintelligenz” als allgemeinum für den Menschen verbietet. Es mag bewusst herbeigeführte Zustände geben, wo das nicht so ist, aber im unbewussten System ohne Energiezufuhr gilt eben der 2. Satz der Thermodynamik, nachdem sich das Maß des Chaos von allein immer nur vergrößert.

Und wer letztendlich Recht hat, das muss der Beobachter aus seinem Blickwinkel unter Berücksichtigung der Folgen entscheiden. Wer in diesem Moment Recht hat, ist jetzt nicht zu entscheiden.

Gedankenhäckerle zu Internet-Sperren

Am 18. Juni 2009 ging es im Deutschen Bundestag um Entwürfe zu einem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (1, 2, 3, 4)

Der Artikel 5 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zu Grabe getragen mit dem 18.06.2009.

Immerhin haben 3 SPD-Mitglieder dagegen gestimmt. Werden die jetzt ausgeschlossen? Sicher nicht, so wichtig waren die 3 Stimmen nicht bei diesem überwältigenden Ergebnis. Abweichler werden ja nur ausgeschlossen, wenn es eng wird mit der Stimmenzahl. Die Hessen-SPD kann da ja ganze Liederbücher von singen.

Kinderpornografie ist in Deutschland wie fast überall auf der Welt verboten. Warum wird nicht dieses Verbot einfach durchgesetzt?

Das o.g. “Gesetz” erinnert mich an eine DIN-Vorschrift, die bindend vorschreibt, dass Wasser- und Gasversorger je nach Leitungsnetz hinreichend viele Sandsäcke verfügbar haben müssen, um Rohrbrüche entsprechend eindämmen zu können. Man könnte natürlich auch die Rohre reparieren, aber durch die Sandsackdämmung kommt man ja an die defekten Stellen nicht mehr ran.

Zitat eines mächtigen Staatsmannes der größten DDR, die es je gab:”Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.”

Vorschlag für ein weiteres Gesetz: Kredit-, Rabatt- und Punktesammelkartenanbieter müssen das BKA oder eine andere geeignete Stellen sofort informieren, wenn sich der Karteninhaber Produkte kauft, mit denen man gegen Gesetze verstoßen kann.
Küchenmesser, Hammer, Säge usw.: Mord, Körperverletzung
Insektengift, Dünger, Haushaltschemie: ebenso
Boulevardzeitungen: Beleidigung (von Intelligenz und Geschmack)
Fast Food und Fertiggerichte: Beleidigung des Geschmacks, Körperverletzung
usw. usf.