Frage zu den Internetsperren

Warum erlassen unsere Volksvertreter im Bundestag und in der Bundesregierung ein Gesetz, auf dessen Basis eine (technische) Struktur geschaffen werden kann, die eine Zensur von Internetinhalten möglich macht?

Unterfrage: Warum ist Bundesinnenminister Schäuble, der doch schon immer mehr Überwachung der Bürger wollte, so still?

Weitere Informationen hier und hier

Gedankenhäckerle zu Internet-Sperren

Am 18. Juni 2009 ging es im Deutschen Bundestag um Entwürfe zu einem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (1, 2, 3, 4)

Der Artikel 5 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zu Grabe getragen mit dem 18.06.2009.

Immerhin haben 3 SPD-Mitglieder dagegen gestimmt. Werden die jetzt ausgeschlossen? Sicher nicht, so wichtig waren die 3 Stimmen nicht bei diesem überwältigenden Ergebnis. Abweichler werden ja nur ausgeschlossen, wenn es eng wird mit der Stimmenzahl. Die Hessen-SPD kann da ja ganze Liederbücher von singen.

Kinderpornografie ist in Deutschland wie fast überall auf der Welt verboten. Warum wird nicht dieses Verbot einfach durchgesetzt?

Das o.g. “Gesetz” erinnert mich an eine DIN-Vorschrift, die bindend vorschreibt, dass Wasser- und Gasversorger je nach Leitungsnetz hinreichend viele Sandsäcke verfügbar haben müssen, um Rohrbrüche entsprechend eindämmen zu können. Man könnte natürlich auch die Rohre reparieren, aber durch die Sandsackdämmung kommt man ja an die defekten Stellen nicht mehr ran.

Zitat eines mächtigen Staatsmannes der größten DDR, die es je gab:”Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.”

Vorschlag für ein weiteres Gesetz: Kredit-, Rabatt- und Punktesammelkartenanbieter müssen das BKA oder eine andere geeignete Stellen sofort informieren, wenn sich der Karteninhaber Produkte kauft, mit denen man gegen Gesetze verstoßen kann.
Küchenmesser, Hammer, Säge usw.: Mord, Körperverletzung
Insektengift, Dünger, Haushaltschemie: ebenso
Boulevardzeitungen: Beleidigung (von Intelligenz und Geschmack)
Fast Food und Fertiggerichte: Beleidigung des Geschmacks, Körperverletzung
usw. usf.

Lehrermobbing im Internet

Zur Zeit geistern (wie schon vor einigen Wochen) Meldungen über das Lehrermobbing im Internet durch dasselbe (unter anderem hier, aber auch an vielen anderen Stellen).

Grundsätzlich finde ich an Lehrerbewertungsforen oder ähnlichem nichts auszusetzen. Auch Lehrer sind nicht unfehlbar und in der täglichen Routine bilden sich ja manchmal Eigenheiten heraus, die man selber nicht bemerkt und die auch nicht sonderlich gut sind. Da ist man für einen entsprechenden Hinweis doch manchmal dankbar.

Nach §5 des deutschen Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern. So soll es auch sein. Aber im Grundgesetz steht nicht drin, dass man unter dem Deckmantel der Anonymität des Internets z.T. unsachlich verleumdet, beleidigt und mobbt.

Also: Freie Meinungsäußerung ja! Aber bitte mit klarer Urheberangabe. Wie bei jeder anderen veröffentlichten Sache auch.