Vor Gott und dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Heißt es. Die Vergangenheit zeigt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt das gleiche ist. Aber das nur nebenbei. In der aktuellen Gesetzgebung scheint es aber auch immer wieder Unterschiede zu geben in der Rechtsauslegung und der damit verbundenen Durchführung.
Beispiel Rauchmelder. Zum Jahresende werden diese Geräte in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht. Meine sind kürzlich installiert worden, zügig und problemlos. Aber doch irriert mich der Vorgang, zumal ich ja nicht nur in meine eigene Wohnung sehe. Vergleichen wir mal drei Wohnungen dreier Vermieter, in die ich Einblick habe.
Wohnung A / Vermieter A
– Zweiraumwohnung, knapp 50 m², zwei RauchmelderWohnung B / Vermieter B
– Zweiraumwohnung, knapp 50 m², drei RauchmelderWohnung C / Vermieter C
– Deiraumwohnung, knapp 70 m², kein Rauchmelder (Stand 06.12.2009)
Im Haus von Wohnung C (insgesamt 12 Mietparteien) wird zum Abend übrigens noch die Haustür abgeschlossen (trotz einer Haustür, die das eigentlich unnötig machen sollte). Sollte da einer Spätabends nach Hause kommen und klingeln müssen, heißt es Treppen steigen für den in der Wohnung befindlichen (trotz moderner Türsprech- und -schließanlage). Was der Brandschutz dazu sagt, wenn die Haustür verschlossen wird, sei dahingestellt. Eine Information bzgl. der Installation der Rauchmelder haben die Mieter augenscheinlich auch noch nicht.
Interessant sind die unterschiedlichen Rauchmelderzahlen in den beiden Wohnungen A und B. Die Wohnungen haben fast den gleichen Grundriss. Warum eine unterschiedliche Zahl der Rauchmelder installiert wurde, darf spekuliert werden. Liegt es wirklich nur an den unterschiedlichen Vermietern? Oder daran, dass die Mieter in der 2-Rauchmelder-Wohnung 30 Jahre älter sind als in der 3-Rauchmelder-Wohnung? Wie kommt sowas zu Stande?