Wenn man manchmal mit offenen Augen durch die Gegend läuft, dann fangen einem bei einigen werbenden oder informierenden Aushängen die Nackenhaare an, sich zu kräuseln. Speziell auch bei Uhrzeitangaben gibt es immer wieder Irritationen, vor allem, wenn es um den Zeitpunkt Mitternacht geht. Und damit meine ich nicht, dass zum Beispiel das Mitternachtsshopping schon um 23 Uhr beendet ist. 😉
Mitternacht ist ein interessanter Termin, wenn es um Zeitangaben geht. Einige Sachen werden in dem Zusammenhang richtig paradox – zumindest scheinbar – und führen manchmal zu Nachfragen. Als ich heute in unsere marktplatzunterkellernde Tiefgarage gefahren bin, stand vor der Schranke ein Schild: “Heute bis 0:00 Uhr geöffnet.” Da wunderte ich mich, dass die Schranke trotzdem auf ging und das Rollgitter nicht heruntergelassen war. Denn 0:00 Uhr ist der Tagesbeginn und nicht sein Ende. Deswegen ist die Angabe “bis 0:00 Uhr” grundsätzlich sinnlos, da zu diesem Zeitpunkt nur Abläufe beginnen können.
Mitternacht erlaubt sich den Luxus, nicht nur 2 verschiedene Uhrzeiten, sondern auch noch zwei verschiedene Daten zu haben. Zwischen zum Beispiel dem 20.11., 0:00 Uhr und dem 20.11., 24:00 Uhr liegen genau 24 Stunden. Der erste Zeitpunkt liegt um Mitternacht in der Nacht vom 19. auf den 20.11., der zweite um Mitternacht in der Nacht vom 20. auf den 21.11. So kommt es, dass der 20.11., 24:00 Uhr gleich ist mit dem 21.11., 0:00 Uhr.
Dabei ist die Regel doch so einfach: Wenn etwas um Mitternacht endet, dann endet es um 24:00 Uhr, wenn es um Mitternacht beginnt, dann beginnt es um 0:00 Uhr. Falls einer der Leserinnen und Leser zufällig die DIN für diese Aussage weiß, wäre ich für diese Information dankbar.