Es war einmal ein Mieter dieser Stadt, der nebenbei auch noch Kunde der hiesigen Stadtwerke ist. Er war ein wenig technikaffin, so ging es ohne Strom im Hause gar nicht. Aber dazu gibt es ja regionalen, um nicht zu sagen, örtlichen Strom, damit man ihn auch verbrauche, idealerweise natürlich sinnvoll.
Dieser Mieter zog, nachdem er beinahe 15 Jahre seiner kleinen Einraumwohnung die Treue gehalten hatte, in eine größere, schönere Zweiraumwohnung, die auch noch näher am Kraftwerk lag. Mit der Zeit hatte sich der heimische Technikpark vergrößert und mit der neuen Wohnung stieg auch der Komfort: Geschirrspüler, Waschmaschine, Hifi-Anlage, usw. usw. Aber unser Mieter ging sorgsam mit allem um, so dass mit der Zeit und den Jahresabrechnungen der Stromverbrauch immer mehr und mehr sank.
Vom Abrechnungsjahr 2007 auf 2008 halbierte sich die Stromrechnung sogar. Das konnte aber nicht stimmen, unser Mieter wurde stutzig. Mit der Ende Januar 2009 erhaltenen Rechnung stieg er in den Keller zu seinem Stromzähler, um die Werte zu vergleichen. Alles stimmte. Es stimmte zu genau. Der Stand auf seinem Stromzähler war immer noch genauso hoch wie auf der Rechnung, dessen Ablesung aber vor mindestens einem Monat erfolgte. Sollte er seitdem keinen Strom verbraucht haben? Nein! Das abendliche Fernsehprogramm und der leuchtende Weihnachtsbaum zu den Festtagen sprachen dagegen.
Aber unser Mieter war nicht auf den Kopf gefallen. Ihm ging sozusagen eine Lampe auf, als er sich die Gesamtsituation durch den Kopf gehen ließ. Die Wohnung unter seiner war seit dem Sommer nicht vermietet. Letztendlich stellte sich heraus, dass bei der Rekonstruktion des Hauses und des Stromnetzes die Zähler verkehrt angeschlossen worden waren. Nicht nur der Mieter, sondern auch die Vormieterin hatte die Stromrechnung des Mieters unten drunter, eines älteren Herrn, bezahlt und umgekehrt.
Als vorbildlicher Bürger rief unser Mieter bei den Stadtwerken an (eine riesige Nachforderung in den nächsten Jahren vermeiden wollend) und schilderte die Situation; eine Überprüfung bestätigte diese. Danach begann das Warten auf die Abrechnung. Die kam jetzt und muss nur noch seitens des Mieters überprüft werden.
Das Begleitschreiben zur Abrechnung ist allerdings eine kleine Frechheit. Ich zitiere: “Bei einer Prüfung der Kundenanlage in Ihrem Haus (es ist nicht mein Haus, ich wohne hier nur zur Miete, aber das nur nebenbei – D.) stellten wir fest, dass die Stromabrechnung für Ihre Wohnung anhand eines fehlerhaft zugeordneten Messgerätes erfolgte.” Da möchte ich mit leichtem Schweizer Dialekt in Anlehnung an eine bekannte Kräuterbonbon-Werbung fragen: “Wer hat’s festgestellt?”
Was mich nur noch interessiert, ist die Frage, ob dem unter mir ausgezogenen Mieter bzw. mittlerweile seinen Erben die zuviel gezahlten Beträge gutgeschrieben werden. Gerecht wäre es ja.