Dürfen die das?

Darf man eigentlich die Sonntagszeitung erst am Mittwoch lesen? Läuft das unter Pressefreiheit? Ich hoffe mal, hab’s zumindest mal so gemacht. Aber vermutlich wäre mir das folgende auch am Sonntag aufgefallen.

Darf man eigentlich ein Fest, in dessen Wettbewerb nur Videos zugelassen sind, als Medienfest bezeichnen (1. Buch VTB vom 27.02.2011, Seite 9). Wo bleiben denn die anderen Medien? Blogs, Webseiten, Podcasts, Wahrsager, Kartenleger, Zeitungen, Geisterbeschwörer, Radio, Bücher, Zeitschriften sind doch auch Medien …

Zielgruppe des Festes sind übrigens Jugendliche. Ob es wirklich sinnvoll ist, diese schon so früh mit Medien in Kontakt zu bringen, darf hinterfragt werden. Nach dem 2. Buch VTB, Seite 13 (gleiche Zeitung, 4 Seiten später) wird in der Suchtwoche vom 2. bis 6. Mai unter anderem der Themenschwerpunkt Medienabhängigkeit behandelt.

Zusammenhänge gibts … 😉

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