Handel in Augenhöhe

Kunden sind von den AGBs und sonstigen Vorgaben abhängig, die der Handel ihnen vorgibt. Die einzige Chance, wie man gegen bestimmte Punkte in den AGBs vorgehen kann, ist die Möglichkeit, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Sicher kann man im Streitfall auch gegen die AGBs oder zumindest gegen strittige Punkte darin klagen, aber … na ja.

Muss das so sein? Warum bauen sich Kunden nicht auch eine AGB, in der sie ihre Vertragsbedingungen definieren und geben so dem Handel die Chance, sich seine Kunden so auszusuchen, dass die Kunden-AGB und die Anbieter-AGB möglichst weitreichende Übereinstimmung haben?

Beispiel: Ich las jetzt mehrfach von einer Supermarktkette, die Lebensmittel auch nach Hause bringt (in einigen Städten). Dort kamen aber manchmal nicht die bestellten Sachen, weil nicht verfügbar an, sondern wurden durch andere, teils minderwertige Produkte ersetzt, die der Kunde aber nicht haben wollte, laut AGB aber abnehmen musste. Dem würde ich eine AGB entgegensetzen, dass ich nur die bestellten Produkte oder – bei Nichtverfügbarkeit – keine Ersatzprodukte erhalten möchte.

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