Rekursives Menschenrecht

Der Artikel 5 unserer aktuellen Verfassung namens Grundgesetz befasst sich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und und zementiert sie fest in unserer Gesellschaft. Watt’n Glück.

Dabei geht es darum, das jeder seine und nicht jeder eine Meinung frei äußern kann. Sobald also zwei Leute aufeinander treffen, kann es auch zwei Meinungen geben, die sich diametral gegenüber stehen.

A hat also eine Meinung und B auch, aber eine andere. Wenn A seine eigene äußert, kann B seine dagegen stellen, wogegen dann aber wieder A seine stellt und B dann wieder seine. Usw. Usf.

Zur Beachtung: Keine Meinung sollte so fest sein, als dass sie sich nicht auch durch gute Argumente bewegen lässt. Dieses “bewegen” nennt man auch “denken”.

Voltaire soll einmal gesagt haben: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”

Zuviele sollten aber auch nicht einer Meinung sein. Dazu meinte Heiner Müller einmal: “Zehn Deutsche sind natürlich dümmer als fünf Deutsche.”

Womit sich der Begriff “Schwarmintelligenz” als allgemeinum für den Menschen verbietet. Es mag bewusst herbeigeführte Zustände geben, wo das nicht so ist, aber im unbewussten System ohne Energiezufuhr gilt eben der 2. Satz der Thermodynamik, nachdem sich das Maß des Chaos von allein immer nur vergrößert.

Und wer letztendlich Recht hat, das muss der Beobachter aus seinem Blickwinkel unter Berücksichtigung der Folgen entscheiden. Wer in diesem Moment Recht hat, ist jetzt nicht zu entscheiden.

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