Anonym, pseudonym, androgyn, nichlangzyn

Facebook und die Klarnamenpflicht. Ein kontroverses Streitthema. Dieser Tage hat sich das soziale Netzwerk gegen die Datenschützer durchgesetzt und besteht auf der Klarnamenpflicht. Datenschützer wünschen sich die Möglichkeit, dass sich Nutzer auch unter Pseudonym anmelden können.

Ganz ehrlich: Ich verstehe beide Seiten und sehe bei dem Problem eher einen gordischen Knoten als die Idee, dass eine Seite das richtige fordert. Das macht mich nun auch nicht fertig, aber man kann sich doch schon mal Gedanken darüber machen.

Unter dem Aspekt, was Facebook mit den ganzen gesammelten Daten anstellt,  scheinen Pseudonyme unter Umständen sinnvoll. Vielleicht sollte ich mir die Argumente der Datenschützer mal reinziehen, denn der eben formulierte Ansatz kann eigentlich kein Grund für ihre Bestrebungen sein. Selbst bei unter Pseudonym angemeldeten Nutzern weiß FB früher oder später, wer sich dahinter verbirgt.

Die Klarnamenpflicht finde ich aber auch sinnvoll, wenn sie wirklich durchgesetzt wird und für alle gilt. Der § 5(2) GG. sagt in Ergänzung zum Absatz 1 u.a. aus, dass jeder für seine frei geäußerte Meinung auch einstehen sollte. Gerade in Fällen, die eben keine Meinungsäußerung sind, sondern zivilrechtlich interessant werden, gilt es, dafür dann auch zu haften.