Am 18. Juni 2009 ging es im Deutschen Bundestag um Entwürfe zu einem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (1, 2, 3, 4)
Der Artikel 5 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zu Grabe getragen mit dem 18.06.2009.
Immerhin haben 3 SPD-Mitglieder dagegen gestimmt. Werden die jetzt ausgeschlossen? Sicher nicht, so wichtig waren die 3 Stimmen nicht bei diesem überwältigenden Ergebnis. Abweichler werden ja nur ausgeschlossen, wenn es eng wird mit der Stimmenzahl. Die Hessen-SPD kann da ja ganze Liederbücher von singen.
Kinderpornografie ist in Deutschland wie fast überall auf der Welt verboten. Warum wird nicht dieses Verbot einfach durchgesetzt?
Das o.g. “Gesetz” erinnert mich an eine DIN-Vorschrift, die bindend vorschreibt, dass Wasser- und Gasversorger je nach Leitungsnetz hinreichend viele Sandsäcke verfügbar haben müssen, um Rohrbrüche entsprechend eindämmen zu können. Man könnte natürlich auch die Rohre reparieren, aber durch die Sandsackdämmung kommt man ja an die defekten Stellen nicht mehr ran.
Zitat eines mächtigen Staatsmannes der größten DDR, die es je gab:”Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.”
Vorschlag für ein weiteres Gesetz: Kredit-, Rabatt- und Punktesammelkartenanbieter müssen das BKA oder eine andere geeignete Stellen sofort informieren, wenn sich der Karteninhaber Produkte kauft, mit denen man gegen Gesetze verstoßen kann.
Küchenmesser, Hammer, Säge usw.: Mord, Körperverletzung
Insektengift, Dünger, Haushaltschemie: ebenso
Boulevardzeitungen: Beleidigung (von Intelligenz und Geschmack)
Fast Food und Fertiggerichte: Beleidigung des Geschmacks, Körperverletzung
usw. usf.